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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HUFF INFOTECH



1. Allgemeines:

Die Firma HUFF INFOTECH UG (haftungsbeschränkt) nachfolgend HUFF INFOTECH genannt, liefert nach üblichem technischen Standard. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleiben der Fa. HUFF INFOTECH vorbehalten. Ebenso ist die Fa. HUFF INFOTECH zu Teillieferungen berechtigt. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet die Fa. HUFF INFOTECH nur, soweit der Kunde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen kann. Eine Haftung für entfernte oder Folgeschäden sowie bei höherer Gewalt entfällt. Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Fixtermine.
Sollte Ihnen ein Preis von 0 € angezeigt werden, liegt die Ursache darin, dass der Preis dieses Artikels noch nicht eingepflegt wurde.

2. Zahlung:

Die Preise gelten ab Grafschaft-Lantershofen. Zahlung erfolgt sofort und abzugsfrei Kasse gegen Dokumente und/oder Ware. Wechsel werden nicht akzeptiert. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma HUFF INFOTECH über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren, Diskont, Inkassospesen, Scheckzinsen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei erstmaliger Lieferung oder Inanspruchnahme der Services von HUFF INFOTECH ist die vereinbarte Zahlungsart Vorkasse oder Barnachnahme, das gilt insbesondere für Serviceleistungen an uns zur Reparatur überlassenen Geräten. HUFF INFOTECH ist berechtigt, ein zum Service übergebenes Gerät bis zur endgültigen Zahlung der abgerechneten Leistungen zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Fa. HUFF INFOTECH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluß oder bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluß. In diesem Fall ist die Fa. HUFF INFOTECH ferner berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn, seine Gegenforderung ist von der Fa. HUFF INFOTECH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit abgetretenen Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden. Bei Exportgeschäften gelten als Lieferbedingungen die jeweils neuesten International Commercial Terms der "International Chambers of Commerce" in Paris. Ist nichts anderes vereinbart, hat Zahlung per Vorauskasse zu erfolgen. Ist eine Zahlung per Dokumenteninkasso vereinbart, gelten als Grundlage die "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI)", bei Akkreditiven gelten die jeweils neuesten "Einheitlichen Richtlinien für Akkreditive (ERA)".



3. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Firma HUFF INFOTECH. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt die Ware Eigentum der Fa. HUFF INFOTECH bis zur Erfüllung aller Forderungen der Firma HUFF INFOTECH gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, bis ein Saldoausgleich vorgenommen ist. Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung im Tauschwege an Dritte, sind nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich der Fa. HUFF INFOTECH anzuzeigen. Der Kunde und die Fa. HUFF INFOTECH sind sich einig, dass bei der Verarbeitung der gelieferten Waren nach § 950 BGB eine neue Sache für die Fa. HUFF INFOTECH hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt der Fa. HUFF INFOTECH erstreckt sich auf die neue Sache. Für alle Fälle, in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren HUFF INFOTECH an diesen Waren Eigentumsrechte verliert, tritt der Kunde hiermit im Voraus seine Vergütungsansprüche nach § 951 BGB an die Fa. HUFF INFOTECH ab. Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf der Ware an Dritte werden im Voraus an die Fa. HUFF INFOTECH abgetreten. Wird die Ware vom Käufer zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von der Fa. HUFF INFOTECH gelieferten Ware. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen hat der Kunde der Fa. HUFF INFOTECH die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die Abtretung der Schuld offen zu legen.



4. Gewährleistung:

Die Fa. HUFF INFOTECH leistet Gewähr innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung der Waren dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung und Bedienung aufheben oder erheblich mindern kann. Fehler, die durch Abnutzung und/oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfasst, selbst wenn derartige Fehler innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung auftreten. Ferner sind solche Fehler nicht erfasst, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, eigenmächtige Änderung oder ähnliche, in der Sphäre des Käufers liegende Umstände verursacht werden. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich erfolgen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. HUFF INFOTECH ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind nach Wahl der Firma HUFF INFOTECH beschränkt auf das Recht der Nachbesserung und/oder Ersatzleistung. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer nur dann, wenn auch eine wiederholte Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung der Firma HUFF INFOTECH fehlgeschlagen sind. Ansprüche auf Schadensersatz setzen in jedem Fall den Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Firma HUFF INFOTECH voraus. Eine Haftung für entfernte und/oder Folgeschäden ist stets ausgeschlossen. Hatte die Fa. HUFF INFOTECH Ware getauscht und erweist sich die Rüge des Käufers als unbegründet, so ist der Käufer verpflichtet, auf erstes Anfordern hin auch die gelieferte Tauschware an die Fa. HUFF INFOTECH zu vergüten.



5. Zusätzliche Verpflichtungen des Käufers:

Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, von der Firma HUFF INFOTECH bezogene Ware weder direkt noch indirekt in Spannungsgebiete - maßgebend ist die jeweilige Liste der Bundesrepublik Deutschland - weiter zu veräußern.



6. Schlussbestimmungen:

Für Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. HUFF INFOTECH und ihren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht, das Internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden - auch solche vor Vertragsabschluß - entfalten keine Wirkung. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, für beide Teile Bad Neuenahr-Ahrweiler bestimmt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.



Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma HUFF INFOTECH

Für alle Einkaufsverträge, Bestellungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend; Bedingungen des Lieferanten gelten in keinem Falle. Abweichungen sind nur wirksam, soweit sie von der Fa. HUFF INFOTECH ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt, bestätigt und anerkannt sind. Die Fa. HUFF INFOTECH ist nicht verpflichtet, gelieferte Ware selbst zu untersuchen; eine Obliegenheit zur Rüge gegenüber dem Lieferanten entsteht erst innerhalb 14 Tagen ab Eingang einer Mängelanzeige der Abnehmer der gelieferten Ware. Bei Rücktritt kann die Fa. HUFF INFOTECH nach Wahl bereits erhaltene Teillieferungen von der Rückabwicklung ausnehmen. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ihm gegen die Firma HUFF INFOTECH entstandene Forderungen abzutreten. Ebenso ist es ihm verwehrt, gegen Forderungen der Firma HUFF INFOTECH aufzurechnen. Erfüllungsort für Zahlungen und Leistungen der Firma HUFF INFOTECH ist Grafschaft. Zahlungen erfolgen nach Wahl der Firma HUFF INFOTECH durch Übersenden von Verrechnungsschecks oder durch Überweisung auf Bank- oder Postbankkonto. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der Zeitpunkt der Zahlungsbewirkung. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, für beide Teile Bad Neuenahr-Ahrweiler bestimmt. Für Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. HUFF INFOTECH und ihren Lieferanten gilt ausschließlich Deutsches Recht, das Internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden - auch solche vor Vertragsabschluß - entfalten keine Wirkung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.



Mit dem akzeptieren der AGB, akzeptieren Sie gleichzeitig auch unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen.